Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
11.10.2007
Niederlande: Einrichtung von Umweltzonen / Arbeitszeitregelung für das Fahrpersonal
Auch in niederländischen Städten werden verstärkt so genannte „Umweltzonen“ eingerichtet, in die nur Lkw einfahren dürfen, die mindestens die Abgasnorm Euro 2 erfüllen. Ausländische Fahrzeuge bleiben jedoch vorläufig von dieser Regelung ausgenommen.
Vor Kurzem ist dem BGL das niederländische Staatsblatt Nr. 10 zugegangen, mit dem für eine Übergangsfrist von 5 Jahren (bis 23.03.2011) eine durchschnittliche Arbeitszeit von 55 Wochenstunden für das Fahrpersonal gestattet wird. Nach Auffassung des BGL steht der Gewährung dieser Ausnahmeregelung die EU-Fahrerarbeitszeitrichtlinie 2002/15/EG entgegen, die nur eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden erlaubt. Der BGL hat die EU-Kommission gebeten, die Zulässigkeit der niederländischen Ausnahmebestimmung zu prüfen. Ferner wurden einige Mitglieder des EU-Sozialausschusses sowie einige Angeordnete des Europäischen Parlaments auf den Sachverhalt hingewiesen.
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