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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

28.11.2007
Klage auf Erteilung einer Fahrerbescheinigung an türkische Fahrer auf deutschen Kraftfahrzeugen endgültig abgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage eines Unternehmers auf Erteilung einer Fahrerbescheinigung, der türkische Kraftfahrer auf der Basis eines Agenturvertrages auf seinen deutschen Kraftfahrzeug einsetzt, endgültig abgewiesen und gleichzeitig festgestellt, dass es sich bei dem Einsatz dieser Fahrer um eine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung handelt. Der BGL hat Staatssekretär Hennerkes aufgefordert, auf der Leitungsebene mit den Ministerien für Arbeit und Soziales und dem Bundesinnenministerium eine Lösung herbeizuführen.

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