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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

29.11.2007
Nach- /Umrüstung von Lastkraftwagen mit Spiegeln

Die Richtlinie 2007/38/EG über die obligatorische Nachrüstung von schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln ist am 3. August 2007 in Kraft getreten. Sie fordert die Ausrüstung auf der Beifahrerseite mit einem Weitwinkel- und einem Nahbereichsspiegel (Anfahr-/Rampenspiegel) entsprechend der Richtlinie 2003/97/EG. Die EG-Richtlinie soll nun in die StVZO übernommen werden. Nachgerüstet werden muss bis spätestens zum 30. Juni 2008. Nähere Informationen zur Nachrüstung gibt es in der Verbandsgeschäftsstelle (Fax : 0711/42 38 10; eMail: info@vv-wuerttemberg.de ).

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