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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
04.12.2007
Umweltschadensgesetz - erweiterte Haftung für Unternehmen
Am 14.11.2007 ist das Umweltschadensgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz entwickelt eine rückwirkende Haftung für Umweltschäden bereits ab dem 30.04.2007. Das Umweltschadensgesetz birgt immense finanzielle Risiken insbesondere für Abfall- und Gefahrgutbeförderer, aber auch für jeden sonst beruflich Tätigen! Die in diesem Sektor tätigen Firmen haften für Schäden i. S. des USchadG (also bei einer Schädigung von Tier- und Pflanzenarten, von natürlichen Lebensräumen, Schädigung von Gewässern sowie des Bodens) in Form der Gefährdungshaftung und somit verschuldensunabhängig und unbegrenzt! Somit können auf die Unternehmer bei einem entsprechenden Schadensfall erhebliche Sanierungskosten zukommen. Bestehende Kfz-Haftpflichtversicherungen decken diese Kosten nicht ab. Wir werden in der nächsten Ausgabe des Süddeutschen Verkehrskuriers ausführlich über das Thema informieren.
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