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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

12.12.2007
Innovationsprogramm: Detailinformationen zur Zuschussvariante

Hinsichtlich der zeitlichen Abfolge der erforderlichen Verfahrensschritte bei der Beantragung der KfW-Fördergelder und der steuerlichen Behandlung dieser Zuschüsse, hat es in der Vergangenheit immer wieder eine Reihe von Fragen gegeben. Insbesondere die Fragen, ob generell ein Anspruch des Antragstellers auf Förderung besteht, wann ein Fahrzeug bestellt bzw. ein Kaufvertrag oder Gebrauchsüberlassungsvertrag unterzeichnet werden darf, wann die Fahrzeugzulassung vorgenommen werden kann und ob der Zuschuss als Betriebseinnahme anzusetzen und die Anschaffungskosten hinsichtlich der Abschreibung ungekürzt geltend gemacht werden können. Der BGL hat daher Ausarbeitung mit Antwortenerarbeitet, die in der Verbandsgeschäftsstelle (Fax : 0711/42 38 10; eMail: info@vv-wuerttemberg.de) angefordert werden kann.

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