Verband des Württembergischen Verkehrsgewerbes e.V. Verband des
Württembergischen
Verkehrsgewerbes e.V.
Der VVW Info-Service Messe/JHV Veranstaltungen Verbandsnachrichten  
 

Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

12.12.2007
Ausnahmeregelung zur Steuerbefreiung des Vor- und Nachlaufs zum Kombinierten Verkehr auf Streikfälle ausgedehnt

Im Zuge der Lokführerstreiks hatte sich die Frage gestellt, inwieweit die erlassene Ausnahmeregelung zur Beibehaltung der Steuerbefreiung von ausschließlich im Vor- und Nachlauf zum Kombinierten Verkehr eingesetzten Fahrzeuge in bestimmten Störfällen auf den Streikfall ausgedehnt werden kann. Wir hatten uns daher an des Finanzministeriums Baden-Württemberg gewandt, das uns nun mitteilt: „die Steuerbefreiung (bleibt) nach dieser Vorschrift ausnahmsweise auch dann erhalten, wenn die von einem Streik im Bahnverkehr betroffenen Verkehrsunternehmen gezwungen sind, termingebundene Transporte im Rahmen des Kombinierten Verkehrs im durchgehenden Straßenverkehr abzuwickeln. Voraussetzung hierfür ist, dass keine Ausweichmöglichkeiten (z.B. auf einen weiteren nahegelegenen geeigneten Bahnhof) bestehen, und eine Bescheinigung der Eisenbahn vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass sie die Beförderung streikbedingt nicht selbst durchführen kann bzw. konnte.“

<< Zu den Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr 2007

   
© Verband des Württembergischen Verkehrsgewerbes e.V.   
E-Mail schicken    |    Druckversion    |    Seitenanfang