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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
14.12.2007
Feuerlöscher auf Gefahrgutfahrzeugen: Auslaufen der Übergangsvorschriften zum 31.12.2007
Die Übergangsvorschrift 1.6.5.6 des ADR erlaubte bis zum 31. Dezember 2007 die Weiterverwendung von Beförderungseinheiten, die mit Feuerlöschern ausgerüstet waren, die den bis zum 31. Dezember 2002 geltenden Vorschriften des Abschnitts 8.1.4. entsprachen. Diese Frist läuft zum Ende des Jahres aus, so dass ab dem 1. Januar 2008 die Regelungen des Abschnitts 8.1.4 ADR (2007) gelten. Die Anzahl der notwendigen Feuerlöscher ist jetzt u. a. abhängig von der Fahrzeugmasse. Genauere Informationen über die zukünftig geltenden Vorschriften können in der Verbandsgeschäftsstelle (Fax : 0711/42 38 10; eMail: info@vv-wuerttemberg.de) angefordert werden.
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