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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
17.12.2007
Wichtig: Ab 01.01.2008 verlängerte Mitführungspflicht von Fahrtnachweisen!
Seit 1. Mai 2006 sind bei Kontrollen die Fahrtunterlagen (Schaublätter, Aufzeichnungen, Ausdrucke und Bescheinigungen über Tage, für die keine Fahrtnachweise vorgelegt werden können) der laufenden Woche und die Fahrtunterlagen der dieser Woche vorausgehenden 15 Kalendertage vorzulegen. Ab dem 1. Januar 2008 sind die Fahrtunterlagen des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Kalendertage an Bord des Fahrzeugs mitzuführen und den zuständigen Kontrollbeamten zur Prüfung vorzulegen. Die Unternehmen müssen die Aufzeichnungen (Schaublätter des analogen Kontrollgerätes, Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät) nach Ablauf der Mitführungsfrist an Bord des Fahrzeugs ein Jahr lang aufbewahren.
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