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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

18.12.2007
EU-Bescheinigung von Tätigkeiten gem. Verordnung (EWG) 561/2006 „Urlaubsbe-scheinigung“

Nach Veröffentlichung einheitlicher Bescheinigungen gem. VO (EG) Nr. 561/2006 oder AETR („Urlaubsbescheinigungen) durch die EU, sorgte die Frage, ob und wenn wo diese Bescheinigungen zu verwenden sind, in den letzten Wochen immer wieder für Verwirrung. Nun liegt uns eine, zunächst noch inoffizielle, Liste derjenigen Mitgliedstaaten vor, die bei Straßenkontrollen, das von der EU-Kommission entwickelte Formblatt für die Bescheinigung von Tätigkeiten gem. VO (EG) Nr. 561/2006 oder AETR, verlangen. Demnach ist die Bescheinigung in Lettland, Litauen, Ungarn, Estland, Slowenien, Spanien, Slowakei, Rumänien, Bulgarien und Polen verpflichtend vorgeschrieben. Derzeit nicht vorgeschrieben ist die EU-Bescheinigung in Norwegen, Österreich, Großbritannien, Dänemark, Irland, Luxemburg, Finnland, Tschechien (-allerdings muss hier jede andere Bescheinigung die wesentlichen Elemente beinhalten-), Zypern, Belgien, den Niederlanden, Deutschland und Portugal. Die Liste soll in den nächsten Tagen auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. Da es sich derzeit somit noch um eine noch inoffizielle Liste handelt, bitten wir um Verständnis, dass wir insbesondere für die Richtigkeit der Angaben zu den Staaten, die die EU-Bescheinigung (noch) nicht verlangen, keine Haftung übernehmen können. Da die korrekt ausgefüllte EU-Bescheinigung jedoch in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden muss, ist ihre Verwendung auch in diesen Staaten nicht schädlich. Die Liste kann in der Verbandsgeschäftssle(Fax 0711/42 38 10; eMail: info@vv-wuerttemberg.de) angefordert werden kann.Ferner möchten wir daran erinnern, dass sowohl die am Computer ausfüllbare EU-Bescheinigung und ein Link zu den Bescheinigungen in allen anderen EU-Amtssprachen im Servicebereich der BGL-Website unter der Rubrik „ausgewählte Gesetzestexte“ (http://www.bgl-ev.de/web/service/gesetze.htm) zu finden ist.

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