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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
30.05.2008
Mautausweichverkehre: Musterverfahren gegen Lkw-Durchfahrtsverbote in Hessen erfolgreich
Das Verwaltungsgericht Kassel hat heute das Urteil in den Verfahren um die Aufhebung der Durchfahrverbote auf den hessischen Bundesstraßen B 3, B 252, B 7, B 27 und B 400 verkündet. Der Klage von 5 Unternehmern gegen die großräumige Sperrung wurde stattgegeben. Von ihrer Zweckbestimmung dienten Bundesstraßen der Aufnahme des Schwerverkehrs – so das Gericht. In dieses Benutzungsrecht dürfe nur auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung eingegriffen werden, deren Eingriffsvoraussetzung die Behörde nachzuweisen habe. Das Gericht stützt seine stattgebende Entscheidung vor allem darauf, dass das Regierungspräsidium kein belastbares Zahlen- und Tatsachenmaterial zum Erlass der Fahrverbote vorgelegt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das hessische Ministerium hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen
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