Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
01.06.2008
Information zur Neubeschaffung von EuroV-Fahrzeugen
Wir hatten Sie darüber informiert, dass einige Nutzfahrzeughersteller angekündigt haben, bereits im ersten Halbjahr 2009 die Euro V-Norm mit sogenannten EEV-Motoren zu „überholen“. Aufgrund der damit verbundenen Mautdiskussion und der Abstufung aller Euro V-Motore bei der Mauterhebung hatten wir geraten, zunächst auf Nutzfahrzeugneubestellungen zu verzichten, bis mehr Klarheit über die Pläne der Automobilindustrie besteht. Die IAA dürfte hierzu einigen Aufschluss bieten.
Wie uns mittlerweile bekannt wurde, plant zumindest ein Hersteller im nächsten Jahr bereits die Euro VI-Norm anzubieten. Dies ist umso erstaunlicher, als die Europäische Union die Grenzwerte für EURO VI und deren Inkraftsetzungstermin noch nicht beschlossen hat. Sollte es sein, dass im nächsten Jahr bereits Euro VI, und zwar noch vor Inkrafttreten von EURO V, angeboten wird, wäre dies eine totale Bankrotterklärung für die Umweltpolitik der Europäischen Union.
Nach wie vor gilt deshalb die Aufforderung des BGL an die Unternehmer, bei Fahrzeugneubestellungen unter Berücksichtigung der ohnehin beträchtlichen Lieferzeiten den vermutlich eintretenden technischen Fortschritt nicht aus den Augen zu verlieren
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