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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

06.06.2008
Nach- /Umrüstung von Lastkraftwagen mit Spiegeln

Der Termin für die „Spiegelnachrüstung“ an Lastkraftwagen steht fest. Die betroffenen Fahrzeuge müssen ab dem 1. Oktober 2008 zum jeweiligen Hauptuntersuchungstermin (HU), spätestens jedoch bis zum 1. April 2009 nach- / bzw. umgerüstet sein. Betroffen sind alle Lastkraftwagen, Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit zGM > 3,5t und Erstzulassung (EZ) zwischen dem 1. Januar 2000 und 25. Januar 2007. Diese Fahrzeuge müssen mit Weitwinkelspiegel auf der Beifahrerseite und Nahbereichsspiegel (Anfahr-/Rampenspiegel) auf der Beifahrerseite ausgerüstet sein. Es muss geprüft werden, ob die Typ- oder Einzelgenehmigung des Fahrzeuges hinsichtlich der Spiegelsysteme bzw. die Anfahr-/Rampenspiegel und Weitwinkelspiegel der Richtlinie 2003/97/EG entsprechen. Diese Information ist über den jeweiligen Nutzfahrzeughersteller, ggf. auch bei Ihrer Technischen Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ, etc) zu erfragen.

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