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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

11.06.2008
Ferienreiseverordnung

Bekanntlich gelten auch dieses Jahr vom 01. Juli bis 31. August die Beschränkungen der Ferienreiseverordnung. Das Innenministerium weist in seiner Verordnung ausdrücklich darauf hin, dass die Regierungspräsidien gebeten werden, eine polizeiliche Überwachung des Fahrverbotes sicherzustellen. Festgestellte Verstöße werden mit einem Bußgeld von 40,00€ für den Fahrer und 100,00€ für den Halter geahndet.

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