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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
13.06.2008
Ausbilder-Eignungsverordnung bis zum 31.07.2009 ausgesetzt
Im Bundesgesetzblatt wurde nun die Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbilder-Eignungsverordnung veröffentlicht. Danach sind Ausbilder/-innen für bestehende und bis zum Ablauf des 31. Juli 2009 beginnende Ausbildungsverhältnisse von der Pflicht zur Vorlage des Qualifizierungsnachweises nach der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. Zum Ausbildungsjahr 2009/2010 soll die Ausbilder-Eignungsverordnung, inhaltlich überarbeitet, wieder gelten. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass gerade für das Transportgewerbe der Qualifizierungsnachweis nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nicht nachzuweisen ist. Transportunternehmen soll auch weiterhin der Einstieg in die Ausbildung erleichtert werden, um qualifizierte Ausbildungsinitiativen zu betreiben und nachhaltig zu verstärken.
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