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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

16.06.2008
Sektorales Fahrverbot in Tirol

Der BGL sowie der Arbeitskreis Alpentransit hatten den zuständigen EU-Industriekommissar Verheugen nachdrücklich gebeten, gegen das Sektorale Fahrverbot in Tirol im Rahmen einer Einstweiligen Anordnung vor dem EuGH vorzugehen und auf der Einhaltung des EWG-Vertrages zu bestehen. In seinem ausführlichen Antwortschreiben macht Kommissar Verheugen klar, dass die Kommission

  • nach wie vor die Auffassung vertritt, „dass das derzeitige von den österreichischen Behörden verordnete Sektorale Fahrverbot nicht mit den gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen des EG-Vertrags vereinbar ist“,
  •  ihre Bereitschaft zu weiteren Gesprächen mit den österreichischen Behörden erklärt hat, „um eine rechtskonforme Lösung zu finden“,
  • „auf Grundlage der Reaktion Österreichs und der Ergebnisse weiterer Gespräche mit den österreichischen Behörden“ über das weitere Vorgehen entscheiden wird.

Sollte keine Einigung erzielt werden, bestehe die Möglichkeit, „Klage vor dem EuGH gegen Österreich zu erheben“. Im Zuge der Klageerhebung könne auch eine Einstweilige Verfügung durch die Kommission beantragt werden. Der BGL wird sich auch weiterhin auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass Tirol auf das sektorale Fahrverbot verzichtet bzw. andernfalls die EU-Kommission das laufende Vertragsverletzungsverfahren mit einer Klage vor dem EuGH, verbunden mit einer Einstweiligen Anordnung, fortführt.

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