Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
18.06.2008
Sitzung des Verkehrsministerrates am 13.06.2008
Auf der Sitzung des Europäischen Verkehrsministerrates am 13.6.2008 wurde unter der slowenischen Präsidentschaft sowohl die Verordnung über den Marktzugang, als auch über den EU-Berufszugang angenommen.
Im Marktzugang stand natürlich die Kabotage im Zentrum. Nach dem Beschluss des Ministerrates bleibt es bei der Anschlusskabotage mit 3 Fahrten innerhalb von 7 Tagen. Die 3 Fahrten können in dem Staat durchgeführt werden, in dem der grenzüberschreitende Transport endet. Zugelassen ist aber auch die sogenannte Transitkabotage mit einer Kabotagefahrt, die aber auch innerhalb der 7 Tage nach der Entladung des grenzüberschreitenden Transports durchgeführt sein muss und auf die maximal zulässige Anzahl von 3 Kabotagefahrten angerechnet wird. Als Bespiel kann ein deutscher Transportunternehmer eine grenzüberschreitenden Beförderung nach Spanien durchführen, in Spanien 2 Kabotagefahrten ausführen und auf der Rückfahrt in Frankreich eine weitere. Die vom Europäischen Parlament geförderte Befristung der Kabotagebeschränkung wurde im Ministerrat zurückgewiesen. Es bleibt dabei, dass die Kommission im Jahr 2013 einen Bericht über die bis dahin gemachten Erfahrungen für deren Kabotagesystem abgibt und darin Vorschläge für ein weiteres Vorgehen unterbreitet. Von Bedeutung ist auch, dass die vom Europäischen Parlament so dringend geforderte Einbeziehung der Entsenderichtlinie in das Kabotagesystem vom Ministerrat nicht aufgegriffen wurde.
Auch im Berufszugang wurde eine Einigung erreicht. Überraschend erwies sich der letzte Kompromissvorschlag der Präsidentschaft als allseits akzeptabel. Das Europäische Parlament muss sich nun in zweiter Lesung mit dem vom Ministerrat verabschiedeten Paket befassen. Über die näheren Einzelheiten des Ratsbeschlusses und das weitere Vorgehen werden wir Sie unterrichten.
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