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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

03.07.2008
GmbH-Novelle verabschiedet

Nach monatelangen Diskussionen hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen verabschiedet. Das Gesetz wird voraussichtlich im Herbst 2008 in Kraft treten. Die im Regierungsentwurf noch vorgesehene Absenkung des Mindestkapitals von 25.000 Euro auf 10.000 Euro wurde nach massiver Kritik des Bundesrates im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht weiter verfolgt. Stattdessen soll eine neue GmbH-Variante, die sogenannte haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, die ohne Mindeststammkapital auskommt, Unternehmensgründungen erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit der GmbH gegenüber vergleichbaren ausländischen Rechtsformen steigern. Allerdings bleibt die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages entgegen dem ursprünglichen Entwurf verpflichtend. Ergänzt wurden außerdem Vorschläge zur praxistauglichen Ausgestaltung des Rechts der Kapitalaufbringung und die Vereinfachung des Eigenkapitalersatzrechts. Durch eine Reihe von Maßnahmen sollen außerdem Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der Rechtsform der GmbH bekämpft werden.

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