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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

18.07.2008
Bekanntmachung der Änderung der Förderrichtlinie zum Innovationsprogramm

Wie wir in Erfahrung bringen konnten, wurde die „Änderung der Richtlinie zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge“ (Innovationsprogramm) bereits am 3.7.2008 im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat danach am 4.7.2008 in Kraft. Damit wurde die Frist für die erstmalige Zulassung geförderter Euro V-Fahrzeuge bis zum 30.9.2009 verlängert. Zudem wird durch die Änderung der Förderrichtlinie klargestellt, dass Eigentümer oder Halter solche Nutzfahrzeuge nur zuwendungsberechtigt sind, „sofern sie Straßengüterverkehr durchführen“. Im Übrigen hat der Bundesrat im Hinblick auf die Verlängerung des Innovationsprogramms am 4.7.2008 der Ersten Änderung der Mauthöheverordnung (MautHV) zum „Verzicht“ auf die Mautabsenkung zum 1.10.2008 zugestimmt.

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