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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
27.07.2008
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Die Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ist am 29. Juli 2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt in ihren wesentlichen Teilen zum 30. Oktober 2008 in Kraft. Die für den Lkw-Verkehr wichtigste Regelung betrifft § 24 Abs. 2 FeV. Nach bisherigem Recht mussten Lkw-, Bus- und Taxifahrer, deren Fahrerlaubnis nicht mehr gültig ist, eine erneute Fahrerlaubnisprüfung ablegen, wenn seit Ablauf der Gültigkeit ihrer ursprünglichen Fahrerlaubnis mehr als zwei Jahre verstrichen waren. Das Erfordernis der zusätzlichen Fahrerlaubnisprüfung entfällt künftig auch dann, wenn mehr als zwei Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit verstrichen sind. Weitere Änderungen betreffen die Gültigkeit und Anerkennung von im Ausland erworbenen Fahrerlaubnissen. Damit soll der Führerscheintourismus eingeschränkt werden.
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