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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
01.08.2008
Ungarn: Einreiseverbot für Fahrer aus Drittstaaten mit „Schengen-D-Visa“
Wie uns der ungarische Verband ATRH auf Anfrage bestätigt, sind am 16. Juli 2008 in Ungarn neue Visabestimmungen in Kraft getreten. Die neuen Visabestimmungen haben Auswirkungen, falls Fahrer aus Drittstaaten auf deutschen Fahrzeugen eingesetzt werden, wie dies vor allem im Türkeiverkehr gängige Praxis ist. Danach werden Lkw-Fahrer aus Drittstaaten, die auf deutschen Fahrzeugen eingesetzt werden und über ein deutsches „Schengen-D-Visa“ verfügen, an den ungarischen Grenzen abgewiesen.
Dem BGL liegen bereits erste Fälle vor, in denen türkischen Fahrern auf deutschen Fahrzeugen die Einreise nach Ungarn verweigert wurde. Die von den deutschen Generalkonsulaten ausgestellten „Schengen-D-Visa“ haben nur Gültigkeit für den Aufenthalt auf dem Territorium des ausstellenden Staates (in diesem Fall Deutschland). Folglich müssen diese Fahrer aus Drittstaaten ab sofort bei einem ungarischen Generalkonsulat ein separates Transitvisum für Ungarn beantragen.
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