Verband des Württembergischen Verkehrsgewerbes e.V. Verband des
Württembergischen
Verkehrsgewerbes e.V.
Der VVW Info-Service Messe/JHV Veranstaltungen Verbandsnachrichten  
 

Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

26.09.2008
Grenzüberschreitende Forderungsdurch-setzung

Alternativ zum deutschen Mahnverfahren wird am 12. Dezember 2008 ein vergleichbares europäisches Verfahren eingeführt, dass in grenzüberschreitenden Fällen die rasche und kostengünstige Beitreibung unbestrittener Forderungen im EU-Raum ermöglicht. Nach dem jetzt verabschiedeten nationalen Umsetzungsgesetz ist in Deutschland für die Bearbeitung von Anträgen im europäischen Mahnverfahren — gegen in Deutschland ansässige Schuldner — allein das Amtsgericht Berlin Wedding zuständig. Diese mit dem Land Berlin und den Bundesländern abgestimmte Zuständigkeitskonzentration soll der Übersichtlichkeit und Klarheit dienen. Das europäische Verfahren zur Geltendmachung geringfügiger Forderungen steht ab dem 1.1.2009 neben dem Verfahren nach der Zivilprozessordnung und ergänzend zum Mahnverfahren für die Geltendmachung streitiger Forderungen bis 2000 Euro zur Verfügung. Der Prozess findet am zuständigen Gericht im Mitgliedsstaat des Schuldners statt.

<< Zu den Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr 2008

   
© Verband des Württembergischen Verkehrsgewerbes e.V.   
E-Mail schicken    |    Druckversion    |    Seitenanfang