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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
09.09.2008
Ausbildungsbonus: Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen in Kraft getreten
Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss (Ausbildungsbonus) für die zusätzliche betriebliche Ausbildung besonders förderungsbedürftiger Auszubildender. Zusätzlich ist ein Ausbildungsplatz, wenn bei Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbildungsplätze einschließlich des neuen Ausbildungsvertrags höher ist als der Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre jeweils zum Jahresende. In einem Flyer hat die Bundesagentur für Arbeit Regelungen und Fördervoraussetzungen des Ausbildungsbonus zusammengefasst, der in der Verbandsgeschäftsstelle (Telefax: 0711 / 42 38 10, Email: info@vv-wuerttemberg.de) angefordert werden kann.
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