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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

29.09.2008
Neue Buß- und Verwarnungsgeldkataloge für Verstöße gegen die Sozialvorschriften

Im August 2008 sind die vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) über­arbeiteten Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht veröffentlicht worden. Bisher ist eine Umsetzung in Landesrecht noch nicht in allen Bundesländern erfolgt. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Umsetzung zügig erfolgen wird. Grundsätzlich ist festzustellen, dass Verstöße gegen die Sozialvorschriften in vielen Fällen teurer werden. Während in früheren Katalogen die gegen den/die Fahrer/-in für einen Verstoß angedrohte Geldbuße gegen den/die Unternehmer/-in zumeist ver­doppelt wurde, sieht der neue Katalog mindestens eine Verdreifachung vor. Besondere Bedeutung bekommen auch die Empfehlungen zur Erhöhung oder Ermäßigung der Regelsätze. Entscheidend hierfür sind die Umstände des Einzelfalles. Die Erhöhung des Regelsatzes kommt zum Beispiel in Betracht, wenn der oder die Betroffene sich un­einsichtig zeigt oder innerhalb der letzten zwei Jahre bereits einmal wegen einer gleichartigen Ordnungswidrigkeit rechtskräftig mit einer Geld­buße belegt oder von der Verwaltungsbehörde bereits einmal schriftlich verwarnt worden ist oder aus der Tat besondere wirtschaftliche Vorteile ge­zogen hat; in diesem Fall soll die Geldbuße die wirtschaftlichen Vorteile übersteigen. Eine Ermäßigung des Regelsatzes kommt zum Beispiel in Betracht, wenn aus besonderen Gründen des Einzelfalles der Vorwurf, der den Betroffenen oder die Betroffene trifft, gering er­scheint oder die betroffene Person Einsicht zeigt oder die wirtschaftlichen Verhältnisse der oder des Betroffenen eine Geldbuße in dieser Höhe nicht zulassen. Abweichungen von den Regelsätzen müssen in den Bußgeldakten hinreichend und nachvoll­ziehbar begründet werden. Dies gewinnt Bedeutung, falls sich die oder der Betroffene gegen eine Bußgelderhöhung zur Wehr setzen will. Die neuen Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht können heruntergeladen werden unter http://lasi.osha.de/de/gfx/publications/lv48_info.htm.

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