- 1514 „EURO III sichere“ CEMT-Jahresgenehmigungen
- 240 „EURO III sichere“ CEMT-Kurzzeitgenehmigungen (30 Tage gültig; mit Österreich-Sperre)
- 101 "EURO IV sichere" CEMT-Jahresgenehmigungen (davon 96 ohne Österreich-Sperre)
In der Vergaberichtlinie wird an dem Grundsatz festgehalten, dass der Unternehmer aufgrund seiner Beteilung am multilateralen Straßengüterverkehr eine möglichst hohe Ausnutzung der Genehmigungen erwarten lassen muss. Die Richtlinie kann in der Verbandsgeschäftsstelle (Telefax: 0711 / 42 38 10, Email: info@vv-wuerttemberg.de) angefordert werden .