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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

10.10.2008
Richtlinie für das Verfahren zur Erteilung der CEMT-Genehmigungen

Die Richtlinie für das Verfahren zur Erteilung der CEMT-Genehmigungen für das Jahr 2009 ist veröffentlicht worden. Gegenüber der Entwurfsfassung, sind keine Änderungen erhalten. Die Aufteilung des CEMT-Kontingents stellt sich wie folgt dar: 
  • 1514  „EURO III sichere“ CEMT-Jahresgenehmigungen
  • 240   „EURO III sichere“ CEMT-Kurzzeitgenehmigungen (30 Tage gültig; mit Österreich-Sperre) 
  • 101  "EURO IV sichere" CEMT-Jahresgenehmigungen (davon 96 ohne  Österreich-Sperre) 

In der Vergaberichtlinie wird an dem Grundsatz festgehalten, dass der Unternehmer aufgrund seiner Beteilung am multilateralen Straßengüterverkehr eine möglichst hohe Ausnutzung der Genehmigungen erwarten lassen muss. Die Richtlinie kann in der Verbandsgeschäftsstelle (Telefax: 0711 / 42 38 10, Email: info@vv-wuerttemberg.de) angefordert werden .

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