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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
15.10.2008
Straßenverkehrsrecht: Erhöhung der Bußgeldsätze
Der Bundesrat hat der
Bußgeldkatalogverordnung mit Maßgabe einiger Änderungen zugestimmt. Die zustimmungspflichtige
Verordnung sieht zum Teil eine erhebliche Anhebung der Regelsätze für Verstöße
vor, die zu den Hauptunfallursachen gehören oder mit finanziellen oder
wirtschaftlichen Vorteilen verbunden sind. Bei der Festlegung der Bußgeldhöhe
wurde berücksichtigt, ob der Bußgeldregelsatz für die betreffende
Zuwiderhandlung seit Erlass der Bußgeldkatalogverordnung im Jahr 1989 bereits
angehoben worden ist oder nicht. Eine Verschärfung des Punktekatalogs sowie der
Regelfahrverbote ist nicht vorgesehen.
Neu ist, dass nach der Bußgeldkatalogverordnung
künftig auch vorsätzliche Verstöße geahndet werden können. Bislang enthielt die
Bußgeldkatalogverordnung nur Regelsätze und Regelfahrverbote für die
fahrlässige Begehung. Die vom Bundesrat beschlossene Anhebung kann sich bei
einigen Delikten empfindlich auswirken. So kann beispielsweise der Halter beim
Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot künftig mit 380 €, bei Vorsatz mit 760 €
sanktioniert werden. Neben dieser generellen Erhöhungsregel werden in einem
neuen Abschnitt II der Bußgeldkatalogverordnung explizit Tatbestände
aufgezählt, die in der Regel nur vorsätzlich begangen werden können. Es
sind dies: die Benutzung von Radarwarngeräten, das Umfahren einer geschlossenen
Bahnschranke, die rechtswidrige Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons, das
Nichtaushändigen von Führerscheinen und Fahrzeugpapieren sowie der Verstoß
gegen die Pflicht zur Feststellung der Achslasten und des Gesamtgewichts sowie
gegen die Vorschriften über das Um- und Entladen bei Überlastung.
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