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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

15.10.2008
Straßenverkehrsrecht: Erhöhung der Bußgeldsätze

Der Bundesrat hat der Bußgeldkatalogverordnung mit Maßgabe einiger Änderungen zugestimmt. Die zustimmungspflichtige Verordnung sieht zum Teil eine erhebliche Anhebung der Regelsätze für Verstöße vor, die zu den Hauptunfallursachen gehören oder mit finanziellen oder wirtschaftlichen Vorteilen verbunden sind. Bei der Festlegung der Bußgeldhöhe wurde berücksichtigt, ob der Bußgeldregelsatz für die betreffende Zuwiderhandlung seit Erlass der Bußgeldkatalogverordnung im Jahr 1989 bereits angehoben worden ist oder nicht. Eine Verschärfung des Punktekatalogs sowie der Regelfahrverbote ist nicht vorgesehen.

Neu ist, dass nach der Bußgeldkatalogverordnung künftig auch vorsätzliche Verstöße geahndet werden können. Bislang enthielt die Bußgeldkatalogverordnung nur Regelsätze und Regelfahrverbote für die fahrlässige Begehung. Die vom Bundesrat beschlossene Anhebung kann sich bei einigen Delikten empfindlich auswirken. So kann beispielsweise der Halter beim Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot künftig mit 380 €, bei Vorsatz mit 760 € sanktioniert werden. Neben dieser generellen Erhöhungsregel werden in einem neuen Abschnitt II der Bußgeldkatalogverordnung explizit Tatbestände aufgezählt, die in der Regel nur vorsätzlich begangen werden können. Es sind dies: die Benutzung von Radarwarngeräten, das Umfahren einer geschlossenen Bahnschranke, die rechtswidrige Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons, das Nichtaushändigen von Führerscheinen und Fahrzeugpapieren sowie der Verstoß gegen die Pflicht zur Feststellung der Achslasten und des Gesamtgewichts sowie gegen die Vorschriften über das Um- und Entladen bei Überlastung.

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