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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

17.10.2008
Neue Bestimmungen über die Verwendung von Schneeketten und Winterreifen in der Tschechischen Republik

Eine generelle Mitführungspflicht von Schneeketten besteht in der Tschechischen Republik nicht. Schneeketten müssen aber auf schneebedeckten Straßen bei entsprechender Beschilderung am Fahrzeug montiert sein. Dabei muss bei Solofahrzeugen mindestens ein paar Schneeketten auf der Antriebsachse aufgezogen werden. Bei Fahrzeugkombinationen müssen mindestens zwei paar Schneeketten montiert sein. Die Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h.

Alle Personen- und Güterkraftverkehrsfahrzeuge über 3,5 t zGG müssen auf bestimmten ausgewiesenen Strecken mit dem Straßenschild „Zimni vybava“ (Winterausrüstung) im Zeitraum vom 1. November bis 30. April mit Winterreifen ausgerüstet sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 6 mm. Die Reifen sollten den Hinweis M+S, M.S. oder M&S tragen.

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