Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
17.10.2008
Neue Bestimmungen über die Verwendung von Schneeketten und Winterreifen in der Tschechischen Republik
Eine generelle
Mitführungspflicht von Schneeketten besteht in der Tschechischen Republik
nicht. Schneeketten müssen aber auf schneebedeckten Straßen bei entsprechender
Beschilderung am Fahrzeug montiert sein. Dabei muss bei Solofahrzeugen
mindestens ein paar Schneeketten auf der Antriebsachse aufgezogen werden. Bei
Fahrzeugkombinationen müssen mindestens zwei paar Schneeketten montiert sein.
Die Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h.
Alle Personen- und Güterkraftverkehrsfahrzeuge über
3,5 t zGG müssen auf bestimmten ausgewiesenen Strecken mit dem Straßenschild
„Zimni vybava“ (Winterausrüstung) im Zeitraum vom 1. November bis 30. April mit
Winterreifen ausgerüstet sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 6 mm. Die Reifen
sollten den Hinweis M+S, M.S. oder M&S tragen.
<< Zu den Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr 2008
|