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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

20.11.2008
Sektorales Fahrverbot in Tirol

Noch immer hat die Europäische Kommission nicht entschieden, ob sie gegen das Sektorale Fahrverbot auf der Inntalautobahn Klage, gegebenenfalls verknüpft mit einem Antrag auf Einstweilige Anordnung, vor dem EuGH einreichen wird. Zuletzt hatte der BGL nochmals an die EU appelliert Klage einzureichen. Nunmehr hat sich BGL-Präsident Grewer in gleicher Angelegenheit an Bundesminister Tiefensee gewandt. Grewer bittet den Bundesverkehrsminister nachdrücklich darum, die Kommission auf Klageeinreichung beim EuGH, verknüpft mit einem Antrag auf Einstweilige Anordnung, zu drängen, und für diesen Fall die Kommission als Streithelfer zu unterstützen. Für den Fall, dass die EU-Kommission keine Klage einreichen sollte, hält es der BGL-Präsident für unabdingbar, dass die Bundesrepublik Deutschland – gegebenenfalls mit anderen EU-Staaten wie Italien und den Niederlanden – selbst vor den EuGH geht.

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