Noch immer hat die
Europäische Kommission nicht entschieden, ob sie gegen das Sektorale Fahrverbot
auf der Inntalautobahn Klage, gegebenenfalls verknüpft mit einem Antrag auf
Einstweilige Anordnung, vor dem EuGH einreichen wird. Zuletzt hatte der BGL
nochmals an die EU appelliert Klage einzureichen. Nunmehr hat sich
BGL-Präsident Grewer in gleicher Angelegenheit an Bundesminister Tiefensee
gewandt. Grewer bittet den Bundesverkehrsminister nachdrücklich darum, die
Kommission auf Klageeinreichung beim EuGH, verknüpft mit einem Antrag auf
Einstweilige Anordnung, zu drängen, und für diesen Fall die Kommission als
Streithelfer zu unterstützen. Für den Fall, dass die EU-Kommission keine Klage
einreichen sollte, hält es der BGL-Präsident für unabdingbar, dass die
Bundesrepublik Deutschland – gegebenenfalls mit anderen EU-Staaten wie Italien
und den Niederlanden – selbst vor den EuGH geht.