Der Arbeitskreis
Alpentransit, in dem Verbände aus Österreich, der Schweiz, Italien, Frankreich,
den Niederlanden, Dänemark und Deutschland sowie die IRU vertreten sind, hat
der Europäische Kommission nochmals verdeutlicht, dass – entgegen den
österreichischen Aussagen – nach Einführung der 2. Stufe des Sektoralen
Fahrverbots zum Jahreswechsel weder ein quantitativ ausreichendes noch ein
qualitativ anforderungsgerechtes Zugangebot auf der Brennerachse verfügbar sein
wird, um die vom Fahrverbot betroffenen Gütertransporte auf die Schiene zu
verlagern. Die Europäische Kommission wird ferner nochmals eindringlich aufgefordert,
Klage verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung gegen Österreich
einzureichen.