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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

05.12.2008
Bescheinigung der Wochenruhezeit: praxisgerechtere Lösung

Mit Sonderrundschreiben vom 05.12.2008 hatten wir Ihnen bereits mitgeteilt, dass in Deutschland ab sofort auf eine Bescheinigung des Unternehmers über die wöchentliche Ruhezeit verzichtet werden kann, sofern der Fahrer den Zeitraum seiner absolvierten Wochenruhezeit vor Fahrtantritt in der neuen Woche auf der Rückseite des neuen Schaublatts (bzw. dem Tageskontrollblatt bei Lkw zwischen 2,8t und 3,5t) vermerkt. Bei Fahrzeugen mit digitalem Kontrollgerät erfolgt die Dokumentation durch Nachtrag auf der Fahrerkarte über die manuelle Eingabemöglichkeit am Kontrollgerät. Wir weisen nochmals darauf hin, dass die neue Regelung jedoch als rein nationale Bestimmung keine Wirkung im grenzüberschreitenden Verkehr entfaltet. Es wird auch weiterhin empfohlen, bei derartigen Verkehren vorläufig die bisher geübte Bescheinigungspraxis fortzuführen.

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