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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
08.12.2008
Schengenbeitritt der Schweiz ab 12. De-zember 2008
Die Schweiz ist seit dem 12. Dezember 2008 dem Schengen-Abkommen beigetreten. Damit wurden die Personenkontrollen an den Grenzen Deutschlands, Frankreichs, Italiens und Österreichs mit der Schweiz abgeschafft. Die Zollabfertigungspraxis bleibt hiervon unberührt, da die Schweiz weiterhin nicht zur EU gehört und den rechtlichen Status eines Drittstaates hat. Der Schengenbeitritt der Schweiz hat somit keine Auswirkungen auf die Zollabfertigungspraxis des internationalen Straßengüterverkehrs. Nach wie vor ist eine Zollbehandlung an den Grenzen notwendig.
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