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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

19.12.2008
Mitarbeiter über die Pflicht zur Mitführung von Personaldokumenten belehren

Ab dem 01.01.2009 muss von Beschäftigten im Transport- und Logistikgewerbe nicht mehr der Sozialversicherungsausweis mitgeführt werden. Stattdessen müssen die Beschäftigten Ausweispapiere mitführen, die sich zur schnellen und zweifelsfreien Identifikation eignen. Dies sind:  

  • der Personalausweis
  • der Pass oder
  •  Ausweis-/Passersatz. 

Arbeitgeber des Transport- und Logistikgewerbes sind ab 2009 verpflichtet, ihre Beschäftigten einmalig nachweislich und schriftlich über die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Personaldokumenten zu belehren. Diese Belehrung muss aufbewahrt und bei Prüfungen auf Verlangen vorgelegt werden. Es wird deshalb empfohlen, die schriftliche Belehrung der Beschäftigten beispielsweise mit dem Wortlaut:
 
„Sehr geehrte(r) ..., hiermit werden Sie darüber belehrt, dass Sie ab dem 01.01.2009 Ihren Personalausweis, Pass oder Ausweis-/Passersatz anstelle des Sozialversicherungsausweises während der Dienstzeit mit sich führen müssen. Die Belehrung habe ich zur Kenntnis genommen. Datum, Unterschrift“  

und die Belehrung anschließend zu den Personalakten zu nehmen.

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