- der Personalausweis
- der Pass oder
- Ausweis-/Passersatz.
Arbeitgeber des Transport- und Logistikgewerbes sind ab 2009 verpflichtet, ihre Beschäftigten einmalig nachweislich und schriftlich über die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Personaldokumenten zu belehren. Diese Belehrung muss aufbewahrt und bei Prüfungen auf Verlangen vorgelegt werden. Es wird deshalb empfohlen, die schriftliche Belehrung der Beschäftigten beispielsweise mit dem Wortlaut:
„Sehr geehrte(r) ...,
hiermit werden Sie darüber belehrt, dass Sie ab dem 01.01.2009 Ihren Personalausweis, Pass oder Ausweis-/Passersatz anstelle des Sozialversicherungsausweises während der Dienstzeit mit sich führen müssen.
Die Belehrung habe ich zur Kenntnis genommen. Datum, Unterschrift“
und die Belehrung anschließend zu den Personalakten zu nehmen.