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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

23.12.2008
Straßenverkehrsrecht

Der Bundesrat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2008 die Erhöhung des Bußgeldrahmens (Bußgeldobergrenze) im Straßenverkehrsgesetz genehmigt. Die Bußgeldobergrenze wird gemäß § 24 StVG von derzeit 1.000,-- € auf 2.000,-- €, bei Alkohol- und Drogendelikten gemäß § 24a StVG von 1500,- € auf 3.000,-- € erhöht. Damit soll der rechtliche Rahmen geschaffen werden, vorsätzlich begangene Zuwiderhandlungen und schwere Verkehrsverstöße schärfer zu ahnden. Gleichzeitig sollen vor allem die für Hauptunfallursachen vorgesehenen Geldbußen in Deutschland an das entsprechende Niveau in den westeuropäischen Nachbarstaaten angeglichen werden. Die StVG-Änderung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Bußgeldkatalogverordnung tritt, wie bereits berichtet, am 1. Februar 2009 in Kraft.

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