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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

03.04.2009
Förderrichtlinie De-minimis / Definition der Haltereigenschaft bei Mietfahrzeugen

Bekanntlich erhalten Halter und Eigentümer von in Deutschland auf das antragstellende Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge Förderung nach dem „De-minimis“ Programm. Probleme bestehen aber bei Miet- und Leasingfahrzeugen, die nicht auf das Transportunternehmen an- bzw. umgemeldet wurden. Das gleiche Problem besteht bei Firmenkonstellationen, bei denen eine Gesellschaft das operative Transportgeschäft als Güterkraftverkehrsunternehmer durchführt, die Lkw aber auf einen anderen Rechtsträger, die Betriebsgesellschaft, zugelassen sind. Auf Anfrage des BGL hat das Bundesverkehrsministerium nun den Standpunkt eingenommen, dass ein Eintrag des Antragstellers in den Fahrzeugpapieren (d.h. in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. im Fahrzeugschein) erforderlich sei. Der BGL hat umgehend erwidert und setzt sich weiterhin für eine praktikable Nachweismöglichkeit der Haltereigenschaft ein. Über den weiteren verlauf werden wir berichten.

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