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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

14.04.2009
De-minimis: BGL erwirkt Übergangslösung beim Halternachweis

Die Problematik des Nachweises der Haltereigenschaft bei Miet-/Leasingfahrzeugen im Rahmen des De-Minimis-Förderprogramms ist nun gelöst.

 

Demnach können auch Miet- und Leasingfahrzeuge für das De-minimis Programm berücksichtigt werden, die am Stichtag 31.10.2008 im Bestand waren. Zusammen mit dem Förderantrag muss für diese Fahrzeuge eine

 

·         Kopie des Miet- oder Leasingsvertrags und

·         eine Kopie der Zulassungsbescheinigung (Teil 1 bzw. Fahrzeugschein) oder

·         eine Kopie der Mautaufstellung der auf den Antragsteller registrierten Fahrzeuge mit Angabe des zu-   lässigen Gesamtgewichts und dem amtlichem Kennzeichen per 31.10.2008.

eingereicht werden.

 

Weicht also die namentliche Eintragung in den Fahrzeugpapieren noch von der tatsächlichen Person des Halters ab, kann der Nachweis der Haltereigenschaft in diesem Jahr auch durch die Vorlage einer Kopie des Miet- oder Leasingvertrages und einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeug­scheins oder einer Aufstellung der beim Mautbetreiber registrierten Fahrzeuge (bzw. Kopien der Registrierungs­bestätigungen von Toll Collect) erfolgen. Die aus den Toll Collect-Unterlagen nicht hervorgehenden Fahrzeuggewichte werden den ebenfalls einzureichenden Kopien der Fahrzeugpapiere entnommen. Wie uns das BMVBS mündlich bestätigt hat, gilt diese Lösung auch für die Gebrauchs­überlassung von Fahrzeugen einer Besitzgesellschaft an eine Betriebsgesellschaft auf vertraglicher Basis.

 

Beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei um eine Übergangslösung handelt. Wer danach künftig Miet-/Leasingfahrzeuge beim De-minimis-Förderprogramm berücksichtigen will, muss seiner Mitteilungspflicht des Halterwechsels nach § 13 Abs. 4 Fahrzeug- ZulassungsVO nachkommen. Hiernach ist jeder Wechsel in der Person des Halters unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister mitzuteilen. Dies gilt auch bei Halteränderungen auf Grund von Schenkung, Vermietung, Leasinggeschäfte etc.

 

Wir freuen uns, dass sich das BAG und das BMVBS unserer Argumentation angeschlossen haben und unser Intervenieren erfolgreich war!

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