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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

06.05.2009
Amtliche Bekanntmachungen zur Verlängerung der Antragsfrist der Förderprogramme

Die Antragsfrist für die Förderprogramme "De-minimis" und "Aus- und Weiterbildung" ist bis zum 30. Juni 2009 (Eingang beim BAG!) verlängert worden. Die entsprechenden Änderungen der beiden diesbezüglichen Richtlinien wurden im heutigen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die verlängerte Antragsfrist gilt (weiterhin) nur für 2009. Ab 2010 müssen die Förderanträge jeweils spätestens bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres beim BAG eingehen.

Das BMVBS hat diese ersten Änderungen der Förderrichtlinien zudem dazu genutzt, um klarzustellen, dass zu den Förderprogrammen "De-minimis" und "Aus- und Weiterbildung" Anträge für das jeweils folgende Jahr frühestens ab dem 1. November des laufenden Kalenderjahres beim BAG gestellt werden können. Mit der beantragten Maßnahme kann unverändert erst nach Eingang des Förderantrages beim BAG begonnen werden.

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