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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

02.06.2009
Sonderabschreibung von EURO III Fahr-zeugen wegen Wertverlust?

Die völlig überzogene Mautanhebung für EURO III LKW zum 01.01.2009 hat zu einem dramatischen Wertverlust dieser Fahrzeuge geführt. Von Mitgliedsbetrieben sind wir daher auf die Frage möglicher Sonderabschreibungen o.ä. angesprochen worden. Nach aktueller Auskunft des Bundesfinanzministeriums ist es bereits heute möglich, im Falle einer „dauerhaften Wertminderung“, abweichend vom Buchwert den niedrigeren Teilwert anzusetzen und diesen abzuschreiben. Eine solche, dauerhafte Wertminderung sei gegeben, wenn der Wert des LKW „für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Buchwert liegt“. Allerdings muss der Unternehmer den jeweiligen Fall nachweisen.

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