Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
02.06.2009
Sonderabschreibung von EURO III Fahr-zeugen wegen Wertverlust?
Die völlig
überzogene Mautanhebung für EURO III LKW zum 01.01.2009 hat zu einem
dramatischen Wertverlust dieser Fahrzeuge geführt. Von Mitgliedsbetrieben sind
wir daher auf die Frage möglicher Sonderabschreibungen o.ä. angesprochen
worden. Nach aktueller Auskunft des Bundesfinanzministeriums ist es bereits
heute möglich, im Falle einer „dauerhaften Wertminderung“, abweichend vom
Buchwert den niedrigeren Teilwert anzusetzen und diesen abzuschreiben. Eine solche,
dauerhafte Wertminderung sei gegeben, wenn der Wert des LKW „für die halbe
Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Buchwert liegt“. Allerdings muss der
Unternehmer den jeweiligen Fall nachweisen.
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