Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
18.06.2009
Förderprogramme „De-minimis“: Erleichterungen bei Auszahlung
Zusätzlich zur Verlängerung der Antragsfrist für die
Förderprogramme „De-minimis“ und „Aus- und Weiterbildung“ bis zum 30. Juni 2009
erhalten die Antragsteller auf bewilligte Zuwendungen im Jahr 2009 nach dem Erlass
und dem Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides eine Abschlagszahlung
in Höhe von 50 % der jeweiligen Zuwendungssumme.
“Den Unternehmen soll mit dieser Änderung ermöglicht werden, trotz angespannter
wirtschaftlicher Situation zügig die beantragten Maßnahmen durchzuführen“, so
dass BAG in einer Pressemitteilung.
Vom BAG wurden zwischenzeitlich die ersten Zuwendungsbescheide erlassen und
zudem auch bereits Fördermittel ausgezahlt.
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