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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

18.06.2009
Förderprogramme „De-minimis“: Erleichterungen bei Auszahlung

Zusätzlich zur Verlängerung der Antragsfrist für die Förderprogramme „De-minimis“ und „Aus- und Weiterbildung“ bis zum 30. Juni 2009 erhalten die Antragsteller auf bewilligte Zuwendungen im Jahr 2009 nach dem Erlass und dem Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der jeweiligen Zuwendungssumme.
“Den Unternehmen soll mit dieser Änderung ermöglicht werden, trotz angespannter wirtschaftlicher Situation zügig die beantragten Maßnahmen durchzuführen“, so dass BAG in einer Pressemitteilung.
Vom BAG wurden zwischenzeitlich die ersten Zuwendungsbescheide erlassen und zudem auch bereits Fördermittel ausgezahlt.

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