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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

21.08.2009
Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. August 2009 zum Aktionsplan für die Landeshauptstadt Stuttgart

Mit großer Sorge verfolgt der V.V. Württemberg die nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart in Sachen Feinstaub-Aktionsplanung für den Bereich Neckartor neu entflammte Diskussion um die Wiedereinführung eines Lkw-Durchfahrts-verbotes im Stadtgebiet Stuttgart. Nicht zuletzt wegen grober Versäumnisse eines bedarfsgerechten Ausbaus der Infrastruktur um Stuttgart in den vergangenen Jahrzehnten (bspw. fehlender Nord-Ost-Ring) soll der Güterverkehr nun abermals ausgesperrt werden, obgleich die Flotte schwerer Lkw hierzulande hervorragende Umweltstandards erfüllt (Anteil EURO III: 39%; Anteil EURO IV: 10%; Anteil EURO V: 26%).

Dabei zeigen Erfahrungen des entsprechenden, erst im März 2008 ausgelaufenen Lkw-Durchfahrts-verbots überdeutlich, dass auch eine Wiederbelebung das Stuttgarter Feinstaubproblem nicht einmal im Ansatz lösen kann. Damals war dem Verkehrsgewerbe zugesagt worden, dass das Verbot als Übergangsregelung mit Einführung der Plakettenregelung definitiv aufgehoben werde. Das Regierungspräsidium hatte angesichts des damaligen „Feldversuchs“ seither konsequent eine Verlängerung abgelehnt.

Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 14. August 2009 dem Land ein Zwangsgeld von 5.000 Euro angedroht, wenn es seiner Verpflichtung zu kurzfristig wirksamen Maßnahmen zur Minderung der PM10-Überschreitungstage nicht bis zum 28. Februar 2010 nachkommt.

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