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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
13.07.2009
Rechenfehler des BMVBS zur Ermittlung der Durchschnittsmaut
Wie der BGL jetzt aufgedeckt hat, hat das BMVBS bei der Errechnung der Durchschnittsmaut für die Jahre 2009 bis 2011 einen „peinlichen Rechenfehler“ zu vertreten. Bei der Ermittlung des gewogenen Durchschnitts wurden die Fahrleistungsanteile von Euro IV-Fahrzeugen mit Euro III-Fahrzeugen „vertauscht“. Dies führt im Endeffekt dazu, dass sich statt der bisher vom BMVBS für den Zeitraum 2009 bis 2011 vertretenen 16,3 Cent/km eine Durchschnittsmaut von 17,2 Cent/km ergibt. Dieser Rechenfehler führt dazu, dass zu Lasten der Wirtschaft und des Gewerbes rund 250 Mio. Euro mehr kassiert werden, als der Bundesrat und auch das Bundeskabinett in seinen Entscheidungen zugrunde gelegt haben. Wir werden nachdrücklich auf Bundes- und Landesebene dafür eintreten, diesen Rechenfehler zu korrigieren.
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