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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
02.08.2009
Rückwirkende Senkung der Biodieselbesteuerung und Änderung der Biokraft-stoffquoten
Rückwirkend zum 01.01.2009 ist eine Senkung des Steuersatzes für reinen Biodiesel um 3 Cent/Liter auf rund 18 Cent/Liter in Kraft getreten. Die energetische Gesamtquote des Pflichtabsatzes an Biokraftstoffen wurde für das Jahr 2009 um einen Prozentpunkt auf 5,25 % gesenkt. Zwischen 2010 und 2014 wird diese Pflichtquote auf 6,25 % eingefroren. Ab 2015 richtet sich der Mindestanteil an Biokraftstoff stattdessen nach stufenweise steigenden Quoten zur Senkung des Treibhausgasanteils der Kraftstoffgesamtmenge.
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