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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

21.08.2009
Obligatorische Fahrerqualifikation

Die Einführung der Obligatorischen Fahrerqualifikation steht nun kurz bevor. Kraftfahrer, denen vor dem 10. September 2009 die Fahrerlaubnis erteilt wurde, sind bekanntlich von der Grundqualifikation (nicht aber von der Weiterbildungsverpflichtung!) befreit. Dies setzt die rechtzeitige Verlängerung voraus! Unternehmen sollte ihre Kraftfahrer deshalb darauf hinweisen, rechtzeitig die Verlängerung der Fahrerlaubnis zu beantragen, damit die Besitzstandregelung auf jeden Fall greift. Ansonsten müssten betroffene Kraftfahrer erst eine Beschleunigte Grundqualifikation (140 Stunden Schulung und theoretische Prüfung) für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 nachzuweisen, um weiterhin gewerblich Güter befördern zu können.

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