| |
Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
10.09.2009
Luftreinhalte- und Aktionsplan für Stuttgart / Land legt Rechtsmittel ein
Das Regierungspräsidium Stuttgart teilt in einer Presseerklärung mit, dass es, nach Auswertung der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Stuttgart (s. vv-aktuell Nr. 31/2009), die Notwendigkeit sieht, dass verschiedene im Beschluss entschiedene Rechtsfragen einer obergerichtlichen Klärung bedürfen. Konkret geht es vor allem darum, welche Anforderungen das Gericht an eine Maßnahme stellt, damit sie als taugliche Maßnahme eines Aktionsplans zu qualifizieren ist. Dies ist von landesweiter Bedeutung für den weiteren Vollzug der Luftreinhaltevorschriften. Daher hat das Land Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt. Dieses Rechtsmittel hat keine aufschiebende Wirkung. Da die Klärung von Rechtsfragen Ziel der Beschwerde ist und die Fortschreibung fristgerecht vorgelegt werden soll, wird auf die Beantragung der Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels verzichtet, führt das Regierungspräsidium Stuttgart weiter aus.
<< Zu den Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr 2009
|
 |