Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
07.10.2009
Mautharmonisierungsmaßnahmen, Gespräch im Bundesverkehrsministerium
Am 05.10.2009 hat ein Gespräch zwischen BGL, Bundesverkehrsministerium und dem BAG über praktische Erfahrungen mit den Mautharmonisierungsmaßnahmen (De-Minimis-Beihilfen, Aus- und Weiterbildung und Innovationsprogramm) stattgefunden. Der BGL hat in diesem Gespräch eine ganze Reihe von Vereinfachungen und Erleichterungen im Antragsverfahren angeregt und auf ein deutlich schnelleres Verfahren gedrängt.
Mit Wirkung zum 01.11.2009 sollen die Anträge über eine elektronische Plattform gestellt werden, teilte dass BAG mit. Die Benutzung dieser Plattform ist allerdings nicht vorgeschrieben. Durch die Antragstellung im elektronischen Verfahren, via Internet, wird den Antragstellern allerdings eine beschleunigte Bearbeitung in Aussicht gestellt. Ein Antrag gilt allerdings erst dann als eingereicht, wenn auch auf postalischem Weg ein schriftliches Antragsformular mit der Originalunterschrift des Unternehmers nachgereicht wird.
Das BMVBS hat angekündigt die Förderrichtlinie zu ändern. Vier Maßnahmen sind hervorzuheben:
a) Für die Beantragung von De-Minimis-Beihilfen soll es keine Stichtagsregelung mehr geben. Die Förderung erfolgt ausschließlich nach Auftragseingang. Sind die Mittel erschöpft, gehen Antragsteller leer aus. Zwar vermeidet das BMVBS das Stichwort „Windhundverfahren“, auch wenn dieses neue Verfahren in der Praxis darauf hinausläuft.
b) Im kommenden Haushaltsjahr sollen die Förderhöchstgrenzen pro mautpflichtigem Fahrzeug von derzeit 600 Euro auf 1.400 Euro erhöht werden! Gleichzeitig werden die Förderhöchstgrenzen für einzelne Maßnahmen angepasst. Folgende Höchstgrenzen sollen gelten.
- fahrzeugbezogene Maßnahmen 3.600 Euro
- personenbezogene Maßnahmen 1.400 Euro
- effizienzsteigernde Maßnahmen 2.400 Euro.
Darüber hinaus soll der Katalog von De-Minimis-Maßnahmen um die Positionen versetzbare Kühltrennwände für den Laderaum und Start-/Stoppeinrichtungen ergänzt werden.
c) Das BMVBS plant, die Antragsfrist für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen vom 31.03. auf den 15.02. oder 28.02.2010 zu verkürzen. Anträge für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen könnten dann nur noch im Zeitraum 01.11.2009 bis zum jeweiligen Stichtag gestellt werden. In 2010 wird es keine Abschlagszahlungen mehr mit dem Bewilligungsbescheid geben. Mittel fließen erst mit dem Abschluss des Verwendungsnachweises.
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