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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
17.11.2009
Hessische Fahrverbote auf der B 3 und der B 252 sind rechtswidrig
Der BGL begrüßt den Tenor des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Kassel, nach dem die Sperrungen für Lkw über 12 t zulässigem Gesamtgewicht im Durchgangsverkehr wegen angeblicher Mautausweichverkehre auf den Bundesstraßen 3 und 252 aufgehoben werden müssen. Zu entscheiden waren fünf vom BGL und seinem hessischen Landesverband inhaltlich und finanziell unterstützte Musterklagen gegen vom Land Hessen vorgenommene Streckensperrungen auf den Bundesstraßen 3, 7, 27, 252 und 400. Wo keine Autobahn ist, kann auch kein Mautausweichverkehr sein. Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, dass Durchgangsverkehr und Mautausweichverkehr nicht dasselbe sind. Durchgangsverkehr auf den gesperrten Bundesstraßen hat es schon Jahrzehnte vor der Mauteinführung gegeben. Schließlich sind gerade auch die Bundesstraßen explizit vom Gesetzgeber für die Aufnahme des Fernverkehrs vorgesehen. Dieser Grundsatz war für die Aufhebung der Sperrungen auf der B 3 und B 252 wohl für die Gerichtsentscheidung ausschlaggebend. Weshalb die Streckensperrungen auf der B 7, der B 27 und der B 400 weiterhin bestehen bleiben, wird der BGL nach Vorlage der Urteilsbegründung einer fundierten Analyse unterziehen. Die Aufhebung der beiden Sperrungen sei im Übrigen auch ein Beitrag zum Klimaschutz. So bleiben der Umwelt zukünftig pro Fahrt und Richtung ca. 50 Umwegkilometer und die damit verbundenen Emissionen erspart. Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Solange die Beschilderung nicht entfernt ist, dürfen die betroffenen Bundesstraßenabschnitte nicht befahren werden.
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