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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
19.11.2009
Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“ / Bewilligungszeitraum für die Förderperiode 2009 verlängert
Im Zusammenhang mit den Förderprogrammen hat eine weitere BGL-Intervention Erfolg gehabt, die mittelständischen Unternehmen entgegenkommt und pragmatische Lösungen bietet: Bekanntlich reichen die Schulungskapazitäten im Bereich der geförderten Weiterbildungsmaßnahmen nicht aus, um alle bewilligten Maßnahmen bis zum 31.12.2009 auch tatsächlich durchführen zu können. Aus diesem Grund wird bei den bereits erlassenen Zuwendungsbescheiden für das Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“ der Bewilligungszeitraum von Amts wegen in Form einer sogenannten Allgemeinverfügung einheitlich bis zum 31.03.2010 verlängert. Voraussetzung ist, dass mit der konkreten Fördermaßnahme noch im Jahr 2009 begonnen wird. Maßgeblich für den Beginn der Maßnahme ist der Vertragsabschluss mit einem Weiterbildungsträger!! Eine gesonderte Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde ist nicht erforderlich! Bei Zuwendungsbescheiden, die ab dem 27.10.2009 erlassen wurden, ist diese Änderung des Bewilligungszeitraums bereits berücksichtigt. Der Bewilligungszeitraum hinsichtlich Berufsausbildungsmaßnahmen bleibt unverändert. Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für Zuwendungsbescheide im Bereich des Förderprogramms „De-minimis“. Hier kann im Einzelfall der festgelegte Bewilligungszeitraum auf Antrag durch die Bewilligungsbehörde verlängert werden, wenn die betreffende Fördermaßnahme aus objektiven vom Antragsteller nachweislich nicht zu vertretenden Gründen tatsächlich bis zum 31.12.2009 nicht abgeschlossen werden kann.
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