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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

07.12.2009
Benutzungspflicht des Kontrollgerätes bei Überführungsfahrten

Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals auf Folgendes hin: Die Einbau- und Benutzungspflicht des digitalen Kontrollgeräts entfällt bei Überführungsfahrten grundsätzlich nur im Rahmen innergemeinschaftlicher Beförderungen im Straßenverkehr und nur für Neufahrzeuge, also solche, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind. Für konkrete Einzelfälle können ferner Ausnahmen beantragt werden für die Überführung von Altfahrzeugen auf der Fahrt zur Verschiffung, sofern bestimmte weitere Voraussetzungen vorliegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BAG.

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