Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
14.12.2009
Klage gegen LKW-Mauterhöhung eingereicht
Der BGL hat die erste von drei Musterklagen gegen die zum 1.1.2009 erhöhte Autobahnmaut in Deutschland mit Schriftsatz vom 14.12.2009 beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Zwei weitere Klagen sollen folgen. Hierzu sind aber noch einige betriebliche Daten der Unternehmer, die sich als Musterkläger zur Verfügung gestellt haben, zu ermitteln und in die Klageschriften einzubeziehen. In der Klageschrift ist herausgearbeitet, dass die Erhöhung der Maut sowohl gegen Vorgaben des Autobahnmautgesetzes verstößt als auch mit dem vorrangigen Recht der EU-Wegekostenrichtlinie nicht in Einklang steht.
Der wesentliche Vorwurf der Klage richtet sich gegen die Methodik des Wegekostengutachtens 2007, das der Festlegung der Mautsätze in der Mauthöheverordnung 2009 zugrunde liegt. In dem Wegekostengutachten wurden die Abschreibungen und die Eigenkapitalverzinsung als wesentlicher Teil der Gesamtkosten, die über die Mautgebühr auf die Unternehmen mit mautpflichtigen Fahrzeugen umgelegt werden, auf der Basis von Wiederbeschaffungswerten bestimmt. Nach Auffassung der Kläger sind aber das Autobahnmautgesetz und die EU-Wegekostenrichtlinie so auszulegen, dass die Ermittlung der Abschreibungen und der Eigenkapitalverzinsung auf der Basis von Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten ist, also der zum Zeitpunkt der Anschaffung tatsächlich gezahlte Preis als Kalkulationsgrundlage angenommen werden muss. Diese Auslegung der Wegekostenrichtlinie wird durch das im Auftrag des BGL erstellte Rechtsgutachten von Prof. Dr. Wolfgang Schön, Max Planck-Institut München, untermauert. Über den weiteren Fortgang des Verfahrens werden wir Sie unterrichten.
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