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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr

22.12.2009
Verlängerung des Kabotageverbots für Unternehmen aus Bulgarien und Rumänien

Bekanntlich lief die Übergangsfrist für das Kabotageverbot in Deutschland für 7 Beitrittsstaaten (Polen, Ungarn, Baltische Staaten, Slowakei und Tschechien) zum 01.05.2009 aus. Rumänien und Bulgarien („3+2 Regelung“) waren der EU erst am 01.01.2007 beigetreten. Bis zum 31.12.2009 galt daher das zunächst 3-jährige Kabotageverbot.

Die Bundesregierung hat der EU-Kommission mitgeteilt, dass sie das bestehende Kabotageverbot mit diesen beiden Ländern um weitere 2 Jahre verlängert. Das Kabotageverbot für bulgarische und rumänische Fahrzeuge endet damit zum 31.12.2011.

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