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Verbandsnachrichten Güterkraftverkehr
08.03.2010
Förderprogramm „De-minimis“: Fristen für die Einreichung von Verwendungsnachweisen für im Jahr 2009 bewilligte Maß-nahmen beachten
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass für im Jahr 2009 bewilligte „De-minimis“-Beihilfen der Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung (Verwendungsnachweis) innerhalb von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums zu erfolgen hat. Demnach muss der Verwendungsnachweis vollständig ausgefüllt und unterschrieben spätestens bis zum 31. März 2010 beim BAG eingegangen sein. Lediglich für bewilligte Fördermaßnahmen, für die das BAG abweichend eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums festgesetzt hat, endet die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises entsprechend später. Das konkrete Ende des Bewilligungszeitraums kann dem jeweiligen Zuwendungsbescheid entnommen werden. Wie das BAG mitteilt, gelten bei fehlender bzw. nicht fristgerechter Einreichung des Verwendungsnachweises bewilligte Zuwendungen als nicht erteilt. Bereits erhaltene Fördergelder müssten zurückgezahlt werden. Die amtlichen Vordrucke zum Verwendungsnachweis sowie die diesbezüglichen Ausfüllanleitungen können beim BAG auf der Homepage unter http://www.bag.bund.de/cln_011/DE/Navigation/Foerderprogramme/De_minimis/VN_demin_schnell.html herunter geladen werden.
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